Falsche oder fehlende Papiere
Artikel 43
(1) Fahrzeuge, deren Papiere nicht in Ordnung sind, unterliegen der Aufbringung.(2) Die Papiere eines Fahrzeugs sind nicht in Ordnung:
- wenn doppelte, falsche oder gefälschte Papiere vorgefunden werden;
- wenn wesentliche Papiere fehlen, vernichtet oder beiseite gebracht worden sind.