Widerstand gegen die Durchsuchung
Artikel 63
Der gewaltsame Widerstand gegen die regelmäßige Ausübung des Anhaltungs-, Durchsuchungs- oder Beschlagnahmerechts hat in allen Fällen die Einziehung des Schiffes zur Folge. Die Ladung unterliegt derselben Behandlung, welche die Ladung eines feindliches Schiffes erfahren würde; die dem Kapitän oder dem Eigentümer des Schiffes gehörenden Waren werden als feindliche Waren angesehen.